Netzwerk gegen Zwangsheiraten Appenzell Ausserrhoden – ZARTwerk
Nach der Aufbauphase 2013-2014 des Netzwerks gegen Zwangsheirat Appenzell Ausserrhoden ZARtwerk finden jährliche Austauschtreffen unter rund 15 regionalen Fachstellen statt. Es stehen zudem zwei neu entwickelte Flyer zur Verfügung:
- Informationsbroschüre für Erwachsene zu den wichtigsten Anlauf- und Beratungsstellen sowie Tipps für die Unterstützung von Betroffenen
- Pocketflyer mit Tipps und Hilfsangeboten für Jugendliche.
Für die Aktivitäten und Koordination von ZARtwerk ist das kantonale Amt für Gesellschaft, Isabelle Dubois, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zuständig. www.ar.ch/zartwerk
Erarbeitung Situationsanalyse Appenzell Ausserrhoden
Die Projektträgerschaft startete mit einer Situationsanalyse, indem sie relevante Kennzahlen zusammenstellte sowie die Klärung des Begriffs «Zwangsheirat» für die Situation im Kanton vornahm. Die Trägerschaft identifizierte potenzielle Akteurinnen und Akteure und erfasste ihre Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Es ist ihr wichtig, Akteurinnen und Akteure zu sensibilisieren und für die Zusammenarbeit im Netzwerk zu gewinnen. Im Hinblick auf die mittelfristige Zusammenarbeit erfasste sie bereits vorhandene Netzwerke und Austauschforen.
Netzwerk initiieren – Wie funktioniert das Netzwerk?
In einem zweiten Schritt baut die Projektträgerschaft ein Netzwerk gegen Zwangsheirat ZARtwerk auf, das als Forum für Information, Wissenstransfer, Vernetzung sowie punktuelle Kooperation genutzt werden kann. Es sind vier Netzwerktreffen à mind. 2 Stunden vorgesehen. Die Zusammenarbeit ZARtwerk wird gemeinsam entwickelt. Dabei prüft die Trägerschaft bereits in dieser Phase, wer als zukünftige potentielle Koordinationsinstanz für das Netzwerk in Frage kommt.
Konkrete Massnahmen realisieren – Übersicht zu ZARtwerk schaffen!
Es wird ein Netzwerkplan erarbeitet, der Kompetenzen, Leistungsangebote und Kontaktinformationen für Netzwerkpartnerinnen und -partner auflistet. Dieser dient als Übersicht für Regelstrukturen und betroffene Personen und soll die Zusammenarbeit stärken. Danach erfolgt eine erste Sensibilisierungs- und Informationsarbeit in den Regelstrukturen. In einer Bedarfsklärung interessiert sich die Trägerschaft für Lücken und Bedürfnisse sowie geeignete Mittel für die Sensibilisierung und Stärkung der Netzwerkpartnerschaften und Zielgruppen (Information und Prävention, Betreuung und Beratung, Schutz, Ausbildung). Anhand der Bedarfsklärung benennt sie Handlungsfelder, mögliche Massnahmen und eventuell Produkte.
Projektabschluss – Evaluation des Projektes
Die Überprüfung der Zielerreichung sowie die Auskunft zum Erfolg des Projektes wird der Projektträgerschaft neue Informationen über die weiteren Schritte geben. Das Netzwerk soll nachhaltig etabliert werden und es wird darauf abgezielt, dass die Begleitung und Pflege von ZARtwerk einer Drittorganisation übertragen werden kann.
Zielgruppen
In erster Linie werden zum Aufbau eines tragfähigen Netzwerks auf Fachinstitutionen,-organisationen und –personen der Regelstrukturen fokussiert: Beratungs- und Fachstellen der Regelstrukturen (wie Schule, Berufsbildung, Jugendarbeit, Gesundheit, Sicherheit etc.), Beratungsstellen für Familien und Jugendliche, Integration, Beratungsstellen der Opferhilfe und der häuslichen Gewalt, Beratungsstellen für Gewaltausübende, Kindesschutzgruppe, Frauenhaus etc.
Wir beabsichtigen mit geeigneten Massnahmen (potenziell) Betroffene zu erreichen.
Februar 2015, Amt für Gesellschaft AR