Rechtliche Grundlagen

Der Bund ging gegen Zwangsheiraten zunächst mit gesetzgeberischen Massnahmen vor, namentlich aufgrund eines Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (05.3477, eingereicht am 9.9.2005) und der modifizierten Motion Heberlein «Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten» (06.3658, eingereicht am 7.12.2006).

Seit 1. Juli 2013 ist das «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten» in Kraft. Dieses sieht eine Änderung im ZGB vor, wonach unter Zwang geschlossene Ehen neu von Amtes wegen angefochten werden und die Anfechtbarkeit neu unbefristet ist. Der Zwangsbegriff ist zudem weiter gefasst worden. Durch einen eigenen Straftatbestand können Zwangsheiraten auch stärker sanktioniert werden, indem sie nun als «Verbrechen» und nicht bloss als «Vergehen» eingestuft werden. Inländische Eheschliessungen mit Minderjährigen (vorher bei Ausländerinnen und Ausländern möglich) werden nun ausnahmslos nicht mehr zugelassen. Im Ausland geschlossene Ehen, bei denen eine Person noch minderjährig ist, können analog zur erzwungenen Ehe angefochten werden. Allerdings hängt hier die Ungültigerklärung von einer Interessensabwägung ab. In krassen Fällen ist die Ehe gar nicht erst zu anerkennen. Bei Verdacht auf eine «Zwangsheirat» oder auf Minderjährigkeit eines der Ehegatten können die Behörden das Verfahren für den Familiennachzug des Ehegatten in Zukunft aussetzen.

Demnach umfasst das Massnahmenpaket durch Anpassungen in sechs Gesetzesbereichen im Wesentlichen folgendes:

  • Eheschliessungen in der Schweiz unterstehen ausnahmslos dem Schweizer Recht, auch im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht mehr toleriert
  • Sistierung von Begehren auf Ehegattennachzug
  • Zivilstandsunabhängiges Bleiberecht
  • Unbefristete Annullierungsmöglichkeit (von Amtes wegen)
  • eigener Straftatbestand mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Diese Ausführungen gelten für erzwungene eingetragene Partnerschaften.

 

Der Bundesrat hat am 27. März 2013 zwei Verordnungen erlassen:

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsprojekt finden sich auf der Website des Bundesamtes für Justiz (BJ): Dossier Zwangsheirat

Kurzübersicht über das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten: Download

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