Bundesprogramm Bekämpfung Zwangsheiraten (2013-2017)
Sensibilisierungsprogramm in Ergänzung zu den rechtlichen Massnahmen
Parallel zu den gesetzgeberischen Vorstössen und ergänzend zum «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten» hat der Bundesrat auf einer zweiten Schiene diverse Schritte in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung und Begleitung von Betroffenen aufgegleist. Die Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten vom 23. Februar 2011 findet sich hier.
Auf der Grundlage einer in Auftrag gegebenen Studie und in seiner Antwort auf die Motion Tschümperlin (09.4229 «Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat») und das Postulat Heim (12.3304 «Prävention der Zwangsverheiratung») verabschiedete der Bundesrat am 14. September 2012 ein umfassendes Programm gegen Zwangsheiraten, das die Bereiche Prävention, Beratung, Schutz und Weiterbildung berücksichtigt. Dafür sollen in den Jahren 2013 bis 2017 zwei Millionen Franken eingesetzt werden.
Das Programm sieht vor, dass innerhalb von fünf Jahren in den Regionen der Schweiz funktionierende «Netzwerke gegen Zwangsheirat» entstehen, in denen Lehrpersonen, weitere Berufsfachpersonen und Beratungsstellen in den Bereichen häusliche Gewalt und Integration zusammenarbeiten und sich regelmässig austauschen. Die verbesserte Zusammenarbeit soll zudem dafür sorgen, dass für Betroffene und ihr Umfeld, sowie Fachpersonen Angebote und Massnahmen zur Prävention entwickelt werden. Zudem sollen die betroffenen Personen auf eine bessere Beratung und verstärkten Schutz zählen können.
Strategische Einbettung in zwei Handlungsfeldern
Die Leitung des Programms obliegt dem Bundesamt für Migration BFM in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG. Damit brachte der Bundesrat zum Ausdruck, dass Zwangsheiraten strategisch in zweierlei inhaltlichen Themenfeldern eingebettet werden sollen. Sowohl im Bereich häusliche Gewalt und Gleichstellung als auch Integration und Migration existieren bisher Netzwerke, aber auch Massnahmen und Instrumente, die potenziell im Engagement gegen Zwangsheiraten und –ehen genutzt werden können.
Ein Programm in zwei Phasen
Das insgesamt 5 Jahre dauernde Programm läuft in zwei Phasen (Phase I: 2013 – 2014, Phase II: 2015 – 2017).
Jede Phase umfasst eine Projektausschreibung, eine Umsetzungsphase und einen für die Auswertung der Ergebnisse vorgsehenen Zeitraum.
Das BFM und das EBG sind im Rahmen des Programms zuständig für die Kommunikation, für die Koordination der verschiedenen Projekte auf nationaler Ebene sowie für die Programmauswertung. Die operationelle Umsetzung in den Regionen erfolgt durch die Partner anhand von finanziell unterstützten Projekten.
TERRE DES FEMMES Schweiz wurde beauftragt, sich um das Web-Publishing und die Administration der Website über das Bundesprogramm zu kümmern.
Flyer des Programms (PDF)